AGB
Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und
Entwicklung von Personen und ihren mitgebrachten Themen. Coaching ist immer ein freiwilliger
Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Coach ist eine Verbesserung der
Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein,
Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.
Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten
Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und
Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren, zu begleiten und zu
„erproben“. Coaching ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und
Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!
§1 Gegenstand der Dienstleistung
Der Klient nimmt beim Coach die Beratungsdienstleistung (Tiergestütztes) Systemisches Coaching in
Anspruch.
Die Mindestanzahl des Coachingprozesses beträgt eine Sitzung. Eine durchschnittliche
Coachingsitzung dauert 90 Minuten, die Mindestlänge liegt jedoch bei 60 Minuten.
Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht werden.
§2 Ort des Coachings
Das Coaching kann stattfinden:
In den Räumlichkeiten der Klienten oder
an einem neutralen Treffpunkt, der zu vereinbaren ist.
§3 Rechte und Pflichten des Coaches
1. Offenheit: Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und
erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder
vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen.
3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den
Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
4. Ethik: Der Coach ist der Ethik folgenden Verbands verpflichtet: DGfC (Deutsche Gesellschaft für
Coaching)
§4 Rechte und Pflichten des Klienten
1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst
verantwortlich.
2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr.
3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur
Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der
Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching
erfolgreich sein kann.
§5 Honorar und Rechnungsstellung
Das Honorar für eine Coaching Sitzung von 60 Minuten beträgt 60€, bei längerer Prozesszeit
höchstens jedoch 90€ bei 90 Minuten oder mehr.
Je nach Wohnortentfernung kann es sein, dass der Coach als Fahrt-, Spesen- und
Zeitkostenentschädigung bei Anfahrten zum Ort des Coachings eine Kostenpauschale von 0,30€/km
pro Sitzung bzw. Anfahrt beantragt. Dies wird im Kennenlerngespräch festgesetzt.
E-Mail Anfragen oder Telefon Anfragen des Klienten an den Coach (die inhaltlich Coaching Themen
betreffen) werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung/ des Gesprächs honoriert.
Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rechnung oder Teil Rechnung kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching Sitzung, nach
mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber
begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je 10 Tagen.
Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching Ziel nicht erreicht wurde.
§6 Haftungsbegrenzung
Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die
Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das
vereinbarte Honorar des Gesamt Coaching Prozesses begrenzt.
§7 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit
jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder mündlich gekündigt werden.
§8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Coaching stattfindet.